Haus- und Badeordnung

für das schwapp vom Juni 2024

Das "schwapp", nachfolgend Freizeitbad genannt, ist Eigentum der Stadt Fürstenwalde. Zum "schwapp" gehören alle Grundstücke, Gebäude und Einrichtungen, die innerhalb der Umzäunung liegen sowie die außerhalb liegender, besonders gekennzeichneter Parkmöglichkeiten. Die Stadt Fürstenwalde unterhält dieses Freizeitbad als öffentliche Einrichtung, die nach Maßgabe dieser Haus- und Badeordnung jedermann zugänglich ist und während der festgelegten Betriebszeiten jedermann zur zweckentsprechenden Benutzung gegen Entrichtung des festgesetzten Eintrittspreises zur Verfügung steht. Sie dient der Erholung und Gesundheit sowie der Körperpflege und der körperlichen Ertüchtigung der Bevölkerung.

Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,

wir möchten, dass Sie sich in unser Einrichtung wohlfühlen. beachten Sie deshalb die Hinweise unseres Personals und diese Haus- und Badeordnung. Sie ist für alle Besucherinnen und Besucher verbindlich. Nehmen Sie auf die anderen Gäste Rücksicht und verhalten Sie sich so, dass niemand belästigt oder gefährdet wird.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Für Fragen, Wünsche und Anregungen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gern zur Verfügung.

1. Allgemeine Hinweise

  1. Unsere Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in allen Bereichen unserer Einrichtung, einschließlich der Eingangs- und Außenbereiche. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Besucherinnen und Besucher mit Betreten des Hauses verbindlich. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte oder mit jeglichen anderen Verträgen mit der Einrichtung erkennt er diese an.

  2. Jeder Besucher hat sich auf die in einem Freizeitbad und seinen Einrichtungen typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht und angepasstes Verhalten einzustellen.

  3. Das Personal ist befugt, auf Grund der örtlichen Bedingungen jederzeit ergänzende Regelungen für die Nutzung der Anlagen festzulegen und anzuwenden. Den Aufforderungen und Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

  4. Die Benutzung des Hauses, der Bäder oder Saunen kann aus technischen, sicherheits- und witterungsbedingten oder organisatorischen Gründen ganz oder teilweise eingeschränkt werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Eintrittsentgeltes oder von Leihgebühren besteht nicht.

  5. Das Personal des Bades übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Wenn Sie sich oder andere gefährden, belästigen, den Aufforderungen und Anweisungen des Personals nicht Folge leisten oder sonst gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können Sie vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. Darüber hinaus kann ein befristetes oder dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden. In all diesen Fällen wird das entrichtete Eintrittsentgelt nicht zurückerstattet.

  6. Bei Veranstaltungen sowie dem Schul- und Vereinsschwimmen können von dieser Haus- und Badeordnung abweichende Regelungen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.

  7. Wir bitten Sie, die Einrichtungen des schwapp pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, vorsätzlicher Verunreinigung oder fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Beschädigung unserer Einrichtung haften Sie für den daraus entstandenen Schaden.

  8. Besucher haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

  9. Angebrachte Warntafeln, Gebots- und Verbotsschilder und sonstige Hinweise sind unbedingt zu beachten. Sie dürfen nicht beschädigt, verunreinigt oder entfernt werden

  10. Begleitpersonen von Kindern sind für deren Beaufsichtigung und Verhalten verantwortlich.

  11. In den Umkleidebereich und den Duschraum für Frauen dürfen Jungen unter 6 Jahren mitgenommen werden. Gleiches gilt entsprechend für Mädchen im Herrenbereich.

  12. Vor der Benutzung der Schwimmbecken und Saunaanlagen muss eine Körperreinigung erfolgen. Duschen Sie sich gründlich und entfernen Sie Seifenreste sorgfältig. Das Rasieren, Pediküren, Maniküren, Haare färben u. ä. ist verboten.

  13. In unserer Einrichtung gilt das Nichtraucher- schutzgesetz. Mit Rücksicht auf die übrigen Badegäste und unser Personal gestatten wir das Rauchen nur in ausgewiesenen Flächen. Bitte nehmen Sie dabei besondere Rücksicht auf Kinder und Jugendliche sowie andere nichtrauchende Badegäste. Die Liegewiesen sind von Zigarettenresten u. ä. freizuhalten.

  14. Jede Form der gewerblichen Betätigung in den Einrichtungen des Hauses sowie der Verkehrsflächen und Außenanlagen (Grundstück) ist nur nach vorheriger Zustimmung der Geschäftsführung des schwapp gestattet. Der vorherigen schriftlichen Zustimmung bedürfen insbesondere die Erteilung von gewerblichem Schwimmunterricht, die Durchführung von Trainings oder von Animationen Foto- und Filmaufnahmen für gewerbliche Zwecke sowie für Presse und Fernsehen – das Anbieten von Waren oder Dienstleistungen sowie das Verteilen oder das Anbringen von Druck oder sonstigen Werbematerialien. Bei Zuwiderhandlung kann das Badpersonal die gewerblichen Tätigkeiten im Rahmen des Hausrechts vom Badpersonal untersagen.

  15. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen im Haus ist mit Ausnahme von Babynahrung und Diabetikerkost untersagt. Lebensmitteln und Geschirr sind nur in den dafür ausgezeichneten gastronomischen Bereichen gestattet.

  16. Zerbrechliche Gegenstände (z. B. Glas, Keramik, Porzellan) dürfen im Umkleide-, Sanitär- und Badebereich sowie auf der Liegewiese nicht mitgeführt werden.

  17. Die Benutzung von mitgebrachten Musikinstrumenten, Fernsehgeräten und Tonwiedergabegeräte im Haus ist nicht erlaubt.
  18. Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ist ohne deren vorherige Zustimmung nicht gestattet.
  19. Soweit Sitz- und Liegeflächen nicht gegen eine Gebühr ausgeliehen wurden (bspw. Stühle & Liegestühle), ist eine Reservierung z. B. durch Ablage von Handtüchern oder persönlichen Gegenständen nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlung ist das Badpersonal zum Freiräumen der Sitz- und Liegeflächen berechtigt.

  20. Achten Sie beim Verlassen des Hauses darauf, dass die Garderoben- bzw. Umkleideschränke zu leeren sind. Nach Betriebsschluss werden verschlossene Garderoben- und Umkleideschränke vom Personal geöffnet und vorgefundene Sachen als Fundsachen behandelt.

  21. Bitte geben Sie gefundene Gegenstände unverzüglich bei unserem Personal ab.

  22. Die Zugänge des Hauses, die Gänge in den Umkleidebereichen und Unfallschwerpunkte im Bad werden zu Ihrer Sicherheit videoüberwacht. (Die Personenumkleiden sind von der Überwachung ausgenommen). Das Videomaterial wird maximal 25 Tage gespeichert und anschließend automatisch überschrieben.

  23. Der Aufenthalt in den Wechselkabinen bzw. Umkleidebereichen ist nur zum An- und Auskleiden gestattet. Der Besucher ist verpflichtet, für ordnungsgemäßen Verschluss der Umkleideschränke und richtige Verwahrung des Verschlussmediums zu sorgen. Bei Verlust des Verschlussmediums wird der Schrankinhalt an den Besucher erst nach eingehender Überprüfung und mit Beweispflicht durch den Besucher ausgegeben.

  24. Geld, Schmuck und sonstige Wertgegenstände sind in den Wertschließfächern zu hinterlegen. Der Betriebsführer haftet für abhanden gekommene Gegenstände nur nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.

  25. Die Nutzung der vorhandenen Einrichtungen und Attraktionen (Sprunganlagen, Rutschen etc.) geschieht auf eigene Gefahr. Die gesonderten Nutzungshinweise sind zu beachten.

2. Nutzungs- und Kassenzeiten

  1. Die Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen des Hauses werden öffentlich bekannt gegeben.

  2. Einlassschluss ist 30 Minuten und Nutzungsschluss 15 Minuten vor Ende der täglichen Öffnungszeiten des jeweiligen Betriebsteiles. Kann dadurch die Nutzungszeit des Tarifes nicht ausgenutzt werden, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Eintrittsgeldes.

  3. Die Nutzungszeiten entsprechen den angegebenen Tarifen in den Preislisten. Sie beinhaltet das Aus- und Ankleiden sowie die Körperreinigung und das Ein- und Austreten aus den entsprechenden Bereichen.

  4. Die festgesetzte Nutzungszeit kann für Besucherinnen und Besuchern mit Behinderung um bis zu 15 Minuten innerhalb der Öffnungszeiten verlängert werden.

  5. Bei Zeitüberschreitung wird eine den Preislisten entsprechende Nachkassierung je halber Stunde vorgenommen.

3. Zutritt und Eintrittsausweise

  1. Während den für die Allgemeinheit bestimmten Öffnungszeiten steht die Nutzung des Freizeitbades jedermann frei.

  2. Personen mit Neigungen zu Krampf-, Ohnmacht- oder Epilepsieanfällen, Herz-Kreislauferkrankungen sowie geistig Behinderten ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer geeigneten Betreuungsperson gestattet.

  3. Kinder bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres, Blinde und Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht fortbewegen oder aus- und umkleiden können, dürfen das Freizeitbad nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson besuchen.

  4. Kinder zwischen dem 10. und 14. Lebensjahr dürfen das Sport- und Freizeitbad nur mit Nachweis der Schwimmfähigkeit (Schwimmstufe Bronze oder höher) ohne volljährige Aufsichtsperson besuchen.

  5. Das schwapp darf, mit Ausnahme des Vorkassen- bereiches, nur mit gültigem Eintrittsnachweis zur Nutzung betreten werden. Dies gilt nicht für Personen, die aufgrund einer besonderen Befugnis das betreten dürfen. Der Eintrittsnachweis ist dem Aufsichtspersonal auf Verlangen vorzuzeigen.

  6. Die Einzelkarte gilt nur am Tag der Abgabe und berechtigt nur zum einmaligen Besuch des Freizeitbades. Personen, die sich widerrechtlich Zutritt zum Freizeitbad verschaffen, und/oder unberechtigt kostenpflichtige Leistungen nutzen, z.B. die unbefugte Benutzung fremder Datenträger wie Schlüssel oder Geldwertkarten, werden sofort des Bades verwiesen.

  7. Verwahren Sie den Eintrittsnachweis und vom schwapp überlassene Gegenstände so, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere müssen Garderoben- und Wertfachschlüssel oder Datenträger des Zahlungssystems am Körper mit sich geführt werden (z. B. Armband) und dürfen nicht unbeaufsichtigt bleiben. Bei Nichteinhaltung liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten vor. Der Nachweis der ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast.

  8. Die Eintrittsnachweise sind bis zum Verlassen des Nutzungsbereiches aufzubewahren. Bei Verlust besteht kein Anspruch auf Ersatz. Für verlorengegangene Verschlussmedien ist ein Betrag von 50,00 € für eine eventuelle Ersatzbeschaffung zu entrichten. Falls die Medien innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung des Verlustes gefunden werden, erhält der Gast den Betrag abzüglich einer Aufwandspauschale von 5,00€ zurück. Für Geldwertkarten wird eine Gebühr von 10,00 € bei Ersatzbeschaffung erhoben.

  9. Kann wegen des Verlustes des gelösten Eintrittsnachweises die Aufenthaltsdauer in einem Nutzungsbereich nicht nachgewiesen werden, wird die Differenz zum Tagestarif im entsprechenden Bereich fällig. Der Nachweis der ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast.

  10. Gelöste Eintritte werden nicht zurückgenommen, Entgelte bzw. Leihgebühren nicht zurückgezahlt.

  11. Sollten Sie die Einrichtungen des Hauses ohne gültige Eintrittskarte nutzen ist für die unbefugte Nutzung das doppelte Entgelt des höchsten, aktuell gültigen Tarifes zu entrichten. Das Erschleichen von Leistungen ist darüber hinaus gemäß § 265 a StGB strafbar. In diesen Fällen werden die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet.

  12. Die Schwimm- und Erlebnisbereiche, die Sauna, die Außenbereiche sowie sämtliche Nebenbereiche sind in jedem Falle, unabhängig vom Zeitpunkt des Lösens der Eintrittskarte, spätestens 15 Minuten vor Ablauf der Öffnungszeit zu verlassen. Mit Ablauf der Öffnungszeit ist das Gebäude zu verlassen. Bei Nichteinhaltung wird eine Nachzahlung von 5,00 € erhoben.

  13. Aus hygienischen Gründen dürfen Barfußgänge, Umkleidebereiche, Duschräume, der Bad- und Saunabereich nicht mit Straßenschuhen betreten und nicht mit Kinderwagen und straßenverschmutzten Hilfsmitteln wie Rollstühlen, Rollatoren u. ä. befahren werden.

  14. Wir können den Zutritt nicht gestatten für Personen,

    1. gegen die ein Hausverbot ausgesprochen wurde,

    2. die das Bad ohne Zustimmung zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes und/ oder ansteckende Hautauschläge leiden sowie offene Wunden haben (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden),

    3. die Haustiere mit sich führen (ausgenommen sind Blinde mit Führhunden, Behindertenbegleithunde sowie Behindertenassistenzhunde).

    4. Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen.

  15. Onlinetickets sind nur für die auf dem Ticket angegebene Altersklasse bzw. Personengruppe gültig. Es gilt das jeweilige Alter der Person am Besuchstag. Zur Altersüberprüfung gilt das Ticket nur in Verbindung mit einem gültigen, amtlichen Ausweisdokument.

    1. Der Eintritt ist nur an dem ausgewählten Tag gültig. Eine spätere Entwertung ist nicht möglich. 

    2. Das Ticket garantiert nicht den Zutritt am ausgewählten Tag.

    3. Das Onlineticket muss an der Kasse ausgedruckt oder auf dem Smartphone vorgezeigt werden.

    4. Bei der Internet-Bestellung werden Servicekosten erhoben. Diese Gebühren werden den Kunden bei der Bestellung im Warenkorb angezeigt, darüber hinaus entstehen keine weiteren nicht ausgewiesenen Kosten.

    5. Der Weiterverkauf, die Vervielfältigung sowie der Erwerb dieses Tickets über nicht autorisierte Dritte ist untersagt. Das Ticket verliert bei Missbrauch seine Gültigkeit.

    6. Die Rückgabe der Tickets sowie eine Baraus- oder Rückzahlung des Kaufpreises ist nicht möglich. (gemäß § 312g, Abs. 2, Ziffer 9 BGB )

4. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

  1. Aus Gründen der Sicherheit sind Schäden an Geräten und Einrichtungen unverzüglich dem Personal zu melden.

  2. Geschirr, Glasflaschen oder andere zerbrechliche Gegenstände aus dem Gastronomiebereichen dürfen nicht in andere Bereiche transportiert werden.

  3. Die Benutzung eigener elektrischer Geräte ist nicht zulässig (Fön, Grill, Kocher ect.).
     

5. Besondere Hinweise für die Nutzung unserer Einrichtungen

A. Sport- und Freizeitbad

  1. Vor Betreten des Badebereiches hat der Besucher die Pflicht, seinen Körper mit Körperreinigungsmitteln in den Duschräumen gründlich zu reinigen. Die Verwendung von Körperreinigungsmitteln außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.

  2. Die Besucher dürfen die als Barfußgänge bezeichneten Bereiche ab den Wechselkabinen, die Duschen sowie den gesamten Badebereich und die Beckenumgänge nur barfuß oder mit geeigneten Badeschuhen betreten.

  3. Der Aufenthalt im Badebereich (mit Ausnahme der Saunaanlage und Sonderveranstaltungen) ist nur in allgemein üblicher Badekleidung gestattet, die die primären Geschlechtsmerkmale bedeckt.

  4. Es ist nicht gestattet, auf den Beckenumgängen zu rennen, an Sprunganlagen, Einstiegsleitern, Haltestangen, Geländern und Trennseilen zu turnen, andere Badegäste zu tauchen oder ins Wasser zu stoßen.

  5. Das seitliche Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in das Schwimmbecken ist untersagt.

  6. Die Sprunganlagen werden durch das Aufsichtspersonal freigegeben. Das Einspringen von der Sprunganlage geschieht auf eigene Gefahr. Das Wippen auf dem Sprungbrett ist nicht gestattet. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass der Sprungbereich frei ist. Vom Sprungbrett darf nur nach vorn gesprungen werden, nur ein Besucher darf das Sprungbrett betreten. Nach dem Sprung ist der Einsprungbereich zügig zu verlassen. Das Schwimmen unter der in Betrieb befindlichen Sprunganlage ist verboten.

  7. Die Benutzung von Augenschutzbrillen erfolgt auf eigene Gefahr und ist auf den Sprunganalgen und Rutschen zur eigenen Sicherheit untersagt. Gesichtsbrillen aus Glas sind aufgrund der Splittergefahr grundsätzlich nicht gestattet.

  8. Über die Benutzung von Animationsgeräten (Bällen, Luftmatratzen oder anderer Schwimmhilfen) sowie Schwimmflossen, Schnorcheln und Taucherbrillen in allen Becken entscheidet das zuständige Aufsichtspersonal auf Grundlage der Frequentierung.

  9. Das Rauchen ist lediglich an den dafür ausgewiesenen Stellen im Außenbereich gestattet.

  10. Beachten Sie bitte die besonderen Sicherheitshinweise an den Rutschen. Der Sicherheitsabstand muss eingehalten werden. Der Landebereich muss sofort und auf dem kürzesten Weg verlassen werden.

B. Saunaanlage

  1. Grundsätzlich dürfen nur gesunde Menschen die Saunaanlage benutzen. Personen mit folgenden Krankheiten dürfen die Saunaanlage nicht nutzen:

    1. intensive Hauterkrankungen
    2. septische Infekte
    3. akute Virusinfektion (z.B.: Grippe)
    4. akute entzündliche Erkrankungen innerer Organe
    5. akute und nicht ausgeheilte Lungentuberkulose
    6. entzündlicher Zustand des Herzens
    7. akute Stadien des Herzinfarktes
    8. Dekompressionszustände von Herz-Kreislauf
    9. Anfallserkrankungen, z. B. Epilepsie
    10. in den ersten 3 Monaten nach einem Schlaganfall
    11. Venenentzündungen
    12. schwere vegetativ nervöse Störungen mit hochgradiger Kreislauflabilität
    13. entzündliche und passive Hautkrankheiten und Ekzeme.
  2. Beachten Sie, dass die Saunabereiche als textilfreie Zonen nur unbekleidet zu benutzen sind.

  3. Zu Saunaanlagen haben Kinder unter 16 Jahre nur in Begleitung Erwachsener Zutritt.

  4. Die begleitenden Erwachsenen von Kindern unter 16 Jahren haben in der gesamten Saunaanlage eine besondere Aufsicht über die Kinder zu führen.

  5. Die Sauna-Bar ist aus ästhetischen und hygienischen Gründen nur mit zweckdienlicher Bedeckung aufzusuchen (z.B. Bademantel).

  6. Die Saunabesucher sind verpflichtet, vor dem Betreten der Sauna- und Dampfbadkabinen eine gründliche Körperreinigung vorzunehmen. Die Tauch- und Tretbecken sowie den Whirlpool darf der Saunabesucher generell nur nach gründlichem Duschen benutzen.

  7. Benutzen Sie zum Liegen und Sitzen eine ausreichend große Unterlage (Handtuch oder Laken). Dies gilt insbesondere für die Füße.

  8. Die Saunakabinen sind grundsätzlich barfuß zu betreten.

  9. Aus Sicherheitsgründen dürfen Aufgüsse nur durch unser Personal durchgeführt werden. Eigene Badeessenzen dürfen nicht verwendet werden.

  10. Bürstenmassagen, Rasieren, Haarschneiden und Haarfärben ist in der Saunaanlage aus hygienischen Gründen zu unterlassen.

  11. Die Sitzunterlagen dürfen auf keinen Fall auf oder neben den Saunaöfen abgelegt werden (Brandgefahr).

  12. Die verschiedenen Ebenen ohne Geländer verlangen ein vorsichtiges Begehen. Das Berühren von hitzeleitenden Elementen ist zu vermeiden.

  13. Mit Rücksicht auf andere Saunabesucher und zur Vermeidung von Unfällen darf in das Tauchbecken nicht eingesprungen werden.

  14. Einreibemittel jeder Art dürfen vor Benutzung aller Becken und der Whirlpools sowie der Stühle und Liegen nicht angewendet werden

  15. Zur Vermeidung von Unfällen ist jeglicher Glasbruch dem Personal umgehend zu melden.

  16. Geschirr aus der Gastronomie darf nicht in die übrigen Saunabereiche transportiert werden.
     

C. Frei- und Außenflächen

  1. Die Steganlagen dürfen aus Sicherheitsgründen nicht zum Springen genutzt werden.

  2. In den Außenbecken dürfen Sie die Beckenumgänge aus hygienischen Gründen nur mit Badeschuhen oder barfuß betreten.

  3. Um Belästigungen anderer Gäste zu vermeiden ist Grillen nicht gestattet. Ballspiele dürfen nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen ausgeübt werden.

  4. Bei Gewitter haben Sie zum eigenen Schutz das Wasser und die Frei- und Außenflächen umgehend zu verlassen. Den Anweisungen des Personals ist unverzüglich Folge zu leisten.

6. Haftung

  1. Die Besucher benutzen das schwapp und seine Einrichtungen einschließlich der Attraktionen, Spiel- und Sporteinrichtungen auf eigene Gefahr.

  2. Die Bürgerhaus Fürstenwalder Hof Kultur und Freizeit GmbH Berliner Bäder-Betriebe (BBB) als Betreiberin haften nicht für Schäden, die Besucherinnen und Besucher und Badegäste im Bad oder im Zusammenhang mit der Nutzung des schwapp erleiden. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Schäden der Besucherinnen und Besucher aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die Besucherinnen und Besucher aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Bürgerhaus GmbH, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen erleiden.

  3. Diese Haftungsbestimmungen gelten auch für die auf dem Grundstück oder auf den Parkplätzen des schwapp abgestellten Fahrräder und Fahrzeuge.

  4. Den Besucherinnen und Besuchern wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bedachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen.

  5. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung gilt vorstehende Haftungsbeschränkung. Dies gilt auch bei der Zerstörung und oder Beschädigung der Sachen durch Dritte.

  6. Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder einem Wertfach begründet keinerlei Pflichten der Bürgerhaus GmbH in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Badegastes, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/ Datenträger sorgfältig aufzubewahren.

  7. Bei schuldhaftem Verlust der Zugangsberechtigung von Garderobenschrank-/ Wertfachschlüsseln oder Datenträgern des Zahlungssystems wird ein Pauschalbetrag erhoben (Schrankschlüssel 50€, Wertfach 10€).

  8. Dem Gast wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger ist als der Pauschalbetrag.

  9. Der Besucher haftet für jeden Schaden, den er durch nicht sachgemäße Benutzung des Freizeitbades und dessen Einrichtungen oder durch sein Verhalten im Freizeitbad an den Einrichtungen dem Betreiber und dem Eigentümer zufügt. Eltern haften für ihre Kinder.

  10. Unfälle oder Schäden sind dem Personal unverzüglich zu melden. Eine Unterlassung führt zum Verlust von Ersatzansprüchen

 

Diese Haus- und Badeordnung tritt am 01.Juni 2024 in Kraft und ersetzt ältere Haus- und Badeordnungen des schwapp.

Fürstenwalde, den 1. Juni 2024