Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Fitness- und Gesundheitsstudio „Fit im schwapp“

- Stand 01.01.2024

1. Geltungsbereich

a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Verträge, die Sie als Mitglied mit unserem Fitness- und Gesundheitsstudio (im Folgenden „Studio“ genannt) abschließen.

b) Die AGB gelten für Mitgliedsverträge, die ab abgeschlossen worden sind bzw. zukünftig abgeschlossen werden. Als Mitglieder werden solche Personen bezeichnet, die mit der Fürstenwalder Sport- und Freizeiteinrichtungen-Kommunaler Eigenbetrieb-Betriebsleitung - Schwapp Fitness einen Mitgliedsvertrag abgeschlossen haben oder zukünftig abschließen werden und auf dieser Grundlage zur Nutzung des Studios berechtigt sind.

 

2. Leistungsumfang

a) Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung im Vertragstext Zutritt zum Studio bzw. angeschlossenen Einrichtungen und ist berechtigt, dieses bzw. diese während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen.

Die Öffnungszeiten beziehen sich auf den Einlass und Auslass an der Kasse im Foyer des Hauses (nicht Studio).

Einlassschluss ist 30 Minuten vor Ende der täglichen Studioöffnungszeiten. Kann dadurch die Ticketzeit nicht ausgenutzt werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

b) Das Studio ist berechtig pro Monat bis zu acht Stunden innerhalb der jeweiligen Öffnungszeit für gesonderte Veranstaltungen oder Instandhaltungsarbeiten zu sperren und dem Mitglied für die Zeit der Sperrung den Zutritt zu verweigern. Das Studio wird die Zeit und Dauer der Sperrung auf der Website mindestens 7 Tage vor der Sperrung bekannt geben.

c) Weitere Leistungen können ggf. gegen zusätzliches Entgelt in Anspruch genommen
werden. Sofern freiwillig unentgeltlich bestimmte Zusatzleistungen zur Verfügung gestellt werden,
begründet dies keine Verpflichtung, diese dauerhaft bereitzustellen und keinen Anspruch des
Kunden, diese nutzen zu können. Unentgeltliche Zusatzleistungen werden als solche
kenntlich gemacht und können jederzeit ganz oder teilweise eingestellt werden. Mitglieder werden innerhalb einer angemessenen Frist im Voraus über die Einstellung unterrichtet.

 

3. Vertragsabschluss und Vertragsdauer

a) Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im Studio durch Unterschrift des Mitglieds zustande.

b) Der Vertrag hat zunächst die in dem Vertrag angegebene Mindestvertragslaufzeit (nachfolgend: Mindestlaufzeit genannt). Soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit, wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder vom Studio fristgerecht zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt wird. Für die Kündigung gilt die im Vertrag angegebene Kündigungsfrist. Nach Ende der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

c) Die Mitgliedschaft kann bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft und vergleichbaren Verhinderungsgründen ausgesetzt werden. Der Zeitraum ist im Voraus zu bestimmen und dem Studio ordentlich in Schriftform vorzulegen. Eine Aussetzung ist bei einer ständigen Abwesenheit von mehr als vier Wochen möglich. Während der Aussetzungszeit hat das Mitglied keinen Anspruch auf Nutzung des Studios und den angeschlossenen Einrichtungen. In dieser Zeit ruht auch die Zahlungspflicht des Mitglieds. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um die Aussetzungszeit. Im Falle einer Aussetzung der Mitgliedschaft im Falle eines Urlaubs oder beruflicher Verhinderung mit einer Abwesenheit von mehr als 4 Wochen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7,50 EUR einmalig erhoben. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit.

d) Bei Umzug muss die neue Adresse der Studioleitung mitgeteilt werden.

e) Ein Vertragswechsel in einen anderen Fitnesstarif ist während der Laufzeit nach Absprache mit der Studioleitung möglich. Ab dem Vertragswechsel verlängert sich die Vertragslaufzeit um weitere 12 Monate, beim Halbjahresvertrag um 6 Monate.

f) Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung möglich.

g) Mitglied werden können Personen nach Vollendung des 15. Lebensjahres. Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können nur mit Einwilligung des Erziehungsberechtigten eine entsprechende Mitgliedschaft abschließen. Allen Mitgliedern ist das Trainieren auch ohne Beisein eines Erziehungsberechtigten gestattet.

 

4. Beiträge, Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Höhe der Mitgliedbeiträge ist je nach Vertragsart festgelegt.

b) Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird dem Studio hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.

c) Bei Zahlungsverzug/Lastschriftrückbuchung erfolgt eine Zahlungsaufforderung unter Fristsetzung (Mahnung). Die Mahnkosten in Höhe von 7,50 EUR hat das Mitglied zu tragen.

d) Das Mitglied darf nur aufrechnen mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie mit Schadens- und Aufwendungsersatzansprüchen wegen Mängeln oder mit Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung, wenn das Mitglied diese Absicht mindestens einen Monat vor der Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags in Textform angezeigt hat.

e) Änderungen der Kontoverbindungen sind unverzüglich der Studioleitung mitzuteilen.

f) Bei Verlust oder Beschädigung der schwapp Eincheckkarte wird eine Gebühr in Höhe von 7,50 EUR erhoben.

g) Bei Verlust des schwapp Begleitschlüssels wird eine Gebühr in Höhe von 50,00 EUR erhoben.

 

5.Kündigung

a) Der Vertrag kann nach Beendigung der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit von beiden Parteien zu den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen gekündigt werden. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang der Kündigungserklärung maßgeblich. Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären bzw. anzuzeigen. Kündigungsschreiben bitte zuzustellen an:

Bürgerhaus „Fürstenwalder Hof“ – Kultur und Freizeit GmbH
Bereich: schwapp Fitness
Große Freizeit 1, 15517 Fürstenwalde

  1. Die Studioleitung kann dem Mitgliedsvertrag jederzeit und fristlos kündigen, wenn sich ein Mitglied eine vorsätzliche Verletzung von Haupt- oder Nebenverpflichtungen aus diesem Mitgliedsvertrag oder Hausordnung zuschulden kommen lässt. In diesem Fall wird der Gesamtbetrag für die Vertragslaufzeit des Vertrages sofort zur Zahlung fällig.

 

6.Änderungen der Leistungen und Preise

a) Das Studio behält sich das Recht vor, Preise und Leistungen jederzeit zu ändern, sofern diese Änderungen angemessen und im Einklang mit geltendem Recht sind und den Mitgliedern mindestens einen Monat im Voraus schriftlich mitgeteilt werden. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.

b) Das Studio behält sich das Recht vor, die Höhe der Mitgliedsbeiträge bei Vorliegen unvorhergesehener und nicht vertretbarer Kostensteigerungen, wie zum Beispiel signifikante Erhöhungen von Energiekosten, kurzfristig anzupassen. In diesem Fall wird das Studio den Kunden unverzüglich über die Preiserhöhung informieren und die Gründe dafür darlegen. Der Kunde hat das Recht, innerhalb einer angemessenen Frist nach Mitteilung der Anpassung den Vertrag zu kündigen.

c) Sollte der derzeit gültige Mehrwertsteuersatz erhöht werden, so steht es dem Inhaber frei auch das Nutzungsentgelt dieses Vertrages entsprechend zu erhöhen.

 

7.Nutzungsbedingungen

a) Das Fitnessstudio hat reguläre Öffnungszeiten, die auf der Website und im Studio veröffentlicht werden. Die Öffnungszeiten können aus besonderen Gründen geändert werden.

b) Die Studio- bzw. die Haus- und Bade-, sowie die Saunaordnung sind Bestandteile des Mitgliedsvertrages. Bei nicht Beachten kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Die Hausordnung ist öffentlich im Studio ausgehängt und kann als Kopie verlangt werden.

c) Der Kunde verpflichtet sich, die Räumlichkeiten und Einrichtungen des Studios sorgfältig zu behandeln und Rücksicht auf andere Personen zu nehmen, die die Einrichtung in Anspruch nehmen.

d) Die Nutzungsberechtigung für die bereitgestellten Parkplätze gilt ausschließlich auf die Trainingszeit im Studio bzw. für die Bad- und/oder Saunanutzung. Eine weiterführende Nutzung ist dem Mitglied ausdrücklich untersagt. Das Studio ist berechtigt, das Fahrzeug bei vertragswidriger Nutzung kostenpflichtig abschleppen zu lassen. Das Mitglied hat keinerlei Anspruch auf einen Parkplatz.

 

8.Konsumverbot und Umgang mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln

Im Studio herrscht striktes Rauch- und Alkoholverbot. Ferner ist es nicht gestattet, Suchtmittel zu konsumieren. Das Mitglied darf nur solche verschreibungspflichtigen Arzneimittel mit sich führen, die dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen. Verboten ist zudem der Umgang anderer verschreibungspflichtiger Arzneimittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds erhöhen sollen. Dem Mitglied ist es untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei jeder Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Schadensersatz in Höhe der restlichen Vertragsdauer ergebenden Mitgliedsbeitrag geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch das Studio bleibt davon unberührt.

 

9.Haftung

a) Das Studio sowie dessen Erfüllungsgehilfen haften aus gesetzlichen und vertraglichen Haftungstatbeständen, insbesondere im Falle des Verzuges, der Vertragsverletzung, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen oder der unerlaubten Handlung sowie Diebstahl, Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

b) Ebenso haften das Studio und dessen Erfüllungsgehilfen für die Verletzung von Pflichten, die zur Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind (Kardinalspflichten), dabei ist die Haftung auf die Höhe typisch vorhersehbarer Fehler beschränkt.

c) Der Kunde haftet für alle Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

d) Eltern haften für ihre Kinder. Die Aufsichtspflicht obliegt weiterhin den Erziehungsberechtigten und ist nicht übertragbar. Für Sach- und Körperschäden sind die Eltern haftbar.

e) Wird es dem Studio aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt), unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz.

f) Es wird empfohlen keine Wertgegenstände mit in das Studio zu bringen; von Seiten des Studios werden keinerlei Bewachung- oder Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen, eine Haftung erfolgt nur in Fällen eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Verhalten zu Lasten des Mitglieds vorliegt. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch das Studio zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflicht in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Das Studio stellt insofern nur eine Aufbewahrungsmöglichkeit zur

Verfügung.

 

10.Änderungen der AGB’s

a) Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit auf der Website des Anbieters eingesehen werden. Für den Fall, dass einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden, bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt.

b) Änderungen der AGBs können Ihre Rechte und Pflichten beeinflussen. Das Mitglied wird mindestens vier Wochen vor dem beabsichtigten Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail über die Änderung informiert. Die Änderung gilt als angenommen, wenn das Mitglied nicht bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens in Textform widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird das Mitglied bei der Mitteilung der Änderung ausdrücklich hingewiesen.

 

11.Schriftformklausel

Änderungen dieses Vertrages oder Änderungen davon müssen schriftlich festgelegt werden.

 

12.Datenschutz

Das Studio verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Kunden vertraulich zu behandeln. Einzelheiten hierzu regelt die Datenschutzerklärung des Studios.

 

11.Salvatorische Klausel

Sofern einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind oder werden, soll dennoch der Vertrag in seinen übrigen Teilen gültig und für die Parteien verbindlich bleiben. Eine etwa unwirksame Bestimmung ist in einer dem Gesetz entsprechenden Weise so auszulegen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.

 

12.Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht, die Vertragssprache ist deutsch.

 

Datenschutzerklärung für das Gesundheitsstudio „Fit im schwapp“ Stand 01.09.2023

 

  1. Verantwortung für die Datenverarbeitung: Das Studio ist für die Verarbeitung personenbezogener Daten seiner Mitglieder verantwortlich und garantiert deren Schutz gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Das Studio erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist.
  2. Erfassung und Verarbeitung von Daten: Das Studio erfasst und verarbeitet personenbezogene Daten, die für die Erbringung der vereinbarten Leistungen und für die Abrechnung der Mitgliedschaft notwendig sind. Hierzu zählen unter anderem Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Bankverbindung.
  3. Bei Betreten des Studios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. Das Studio speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden diese Daten zur Optimierung der Trainingsbetreuung verwendet.
  4. Das Studio überwacht Teile der Eingangsbereiche des Studios und Badbereichs, die Gänge der Umkleiden jedoch nicht die Kabinen selbst mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Mitglieder und zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Grundsätzlich erfolgt eine Löschung dieser Videoaufnahmen automatisch nach 30 Tagen, insofern sie nicht vorher von Strafverfolgungsbehörden rechtmäßig angefordert werden.
  5. Verwendung von Daten: Die erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Erbringung der vereinbarten Leistungen und für die Abrechnung der Mitgliedschaft verwendet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist gesetzlich erforderlich oder wird von den Mitgliedern ausdrücklich erlaubt.
  6. Aufbewahrung von Daten: Die personenbezogenen Daten werden so lange aufbewahrt, wie dies für die Erbringung der vereinbarten Leistungen und für die Abrechnung der Mitgliedschaft erforderlich ist.
  7. Rechte der Mitglieder: Die Mitglieder haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer personenbezogenen Daten. Außerdem können sie jederzeit ihre Einwilligung zur Verarbeitung ihrer Daten widerrufen.