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Schwapp-BLOG

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2G-Regel im schwapp

ab 15.11.2021 gilt die neue Eintrittsregelung des Landes Brandenburg und somit auch für das Freizeitbad schwapp!

Sollten Sie bereits ein Ticket gekauft und dieses heruntergeladen bzw. ausgedruckt haben, bitten wir Sie, die Tickets erneut herunterzuladen. Die aktuellen 2G-Eintrittsregelungen sind dann automatisch auf dem Ticket vermerkt.

Falls dies nicht möglich ist, informieren wir Sie im folgenden Abschnitt über die Eintrittsregelung laut 2G.



CORONA 2G-REGELUNGEN


Personen ab 18 Jahren = 2G-Regel Der Einlass erfolgt nur nach den erlassenen 2G Regelungen. Geimpft - Impfnachweis (Ausweis oder digitaler Impfnachweis) Genesen - Genesenennachweis Hinweis: Zur Gegenkontrolle muss ein amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild vorgelegt werden!

Kinder / Jugendliche von 12 - einschließlich 17 Jahren Geimpft - Impfnachweis (Ausweis oder digitaler Impfnachweis) Genesen - Genesenennachweis Bei Schülern genügt der Nachweis über die regelmäßige (3x pro Woche) Schultestung, ansonsten ist ein Test aus einem Testzentrum nötig.


Kinder bis einschließlich 11 Jahren Kinder bis einschließlich 5 Jahren, welche keine Schüler sind, benötigen auch keinen Test. Alle schulpflichtigen Kinder ab 6 bis einschließlich 11 Jahren benötigen den Nachweis der 3maligen wöchentlichen Schultestung oder einen Test aus einem Testzentrum.


Eine Maske ist vom Eingang zum Umkleideschrank, als auch vom Schrank zum Ausgang getragen werden.

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