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AGB

Allgemeine Geschäfts-Bedingungen

1. HAUS- UND BADEORDNUNG für das Schwimm- und Wasserparadies schwapp

 

I. Zweckbestimmung

 

Das "schwapp", nachfolgend Freizeitbad genannt, ist Eigentum der Stadt Fürstenwalde.
Zum "schwapp" gehören alle Grundstücke, Gebäude und

Einrichtungen, die innerhalb der Umzäunung liegen sowie die außerhalb liegenden, besonders gekennzeichneten Parkmöglichkeiten.
Die Stadt 
Fürstenwalde unterhält dieses Freizeitbad als öffentliche Einrichtung, die nach Maßgabe dieser Haus- und Badeordnung jedermann

zugänglich ist und während der festgelegten Betriebszeiten jedermann zur zweckentsprechenden Benutzung gegen Entrichtung des

festgesetzten Eintrittspreises zur Verfügung steht.

Sie dient der Erholung und Gesundheit sowie der Körperpflege und der körperlichen Ertüchtigung der Bevölkerung.

Soweit sich die Stadt Fürstenwalde zum Betrieb des Freizeitbades eines Betriebsführungsunternehmens bedient, nimmt diese im Rahmen des Betriebsführungsvertrages sämtliche Rechte und Pflichten aus dieser Haus- und Badeordnung nebst Anlagen wahr.

II. Allgemeines

  1. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Besucher verbindlich. Mit dem Lösen der Eintrittskarte erkennt jeder Besucher die Bestimmungen dieser Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.

  2. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Freizeitbad.

  3. Die Einrichtungen des Freizeitbades sowie die Grünanlagen und Anpflanzungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Nutzung, schuldhafter Verunreinigung, Beschädigung oder Entfernung von Einrichtungsgegenständen haftet der Besucher für daraus entstehende Schäden.

  4. Fundgegenstände sind dem Personal zu übergeben. Über die Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.

  5. Das Personal des Freizeitbades übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Die Betriebsleitung sowie der aufsichtführende Schwimmmeister sind befugt, Besucher, die gegen diese Haus- und Badeordnung verstoßen und ihren Anordnungen nicht Folge leisten, vorübergehend oder dauerhaft vom Besuch des Freizeitbades auszuschließen. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Die Nichtbefolgung einer Anordnung kann als Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt werden.

  6. Die Zugänge des Hauses und die Umkleidebereiche werden zu Ihrer Sicherheit videoüberwacht. (Die Personenumkleiden sind von der Überwachung ausgenommen.) Das Videomaterial wird maximal 10 Tage gespeichert und anschließend überschrieben.

  7. Angebrachte Warntafeln, Gebots- und Verbotsschilder und sonstige Hinweise sind unbedingt zu beachten. Sie dürfen nicht beschädigt, verunreinigt oder entfernt werden.

  8. Der Besucher hat alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

  9. Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichtspersonal bzw. die Betriebsleitung entgegen.

 

III. Öffnungs- und Nutzungszeiten

 

  1. Die Nutzungszeiten entsprechen den angegebenen Tarifen in der Preisliste. Bei Zeitüberschreitung wird eine Nachkassierung vorgenommen.

  2. Die Nutzungszeit beinhaltet das Aus- und Ankleiden sowie die Körperreinigung.

  3. Die Betriebsleitung kann die Nutzung des Bades oder Teilen davon bei Vorliegen objektiver Notwendigkeiten sperren oder einschränken (z. B. Überfüllung, Notfälle, usw.).

IV. Zutrittsbestimmungen

  1. Jeder Besucher muss im Besitz eines gültigen Eintrittsnachweises für die entsprechende Leistung sein. Der Eintrittsnachweis ist dem Aufsichtspersonal auf Verlangen vorzuzeigen.

  2. Das Freizeitbad darf, mit Ausnahme des Vorkassenbereiches, nur mit gültiger Eintrittsnachweisung zur Nutzung betreten werden. Dies gilt nicht für Personen, die aufgrund einer besonderen Befugnis das Freizeitbad betreten dürfen.

  3. Personen, die sich widerrechtlich Zutritt zum Freizeitbad verschaffen, und/oder unberechtigt kostenpflichtige Leistungen nutzen, z.B. die unbefugte Benutzung fremder Datenträger wie Schlüssel oder Geldwertkarten, werden sofort des Bades verwiesen (siehe auch Punkt I.7.).

  4. Gelöste Eintritte werden nicht zurückgenommen und die gezahlten Entgelte nicht zurückerstattet. Für verlorengegangene Verschlussmedien, Datenträger sowie Schlüssel ist ein Betrag von 50,00 € für eine eventuelle Ersatzbeschaffung zu entrichten. Der Verlierer erhält den Betrag zurück, falls die Datenträger und/oder Verschlussmedium/Schlüssel innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung des Verlustes gefunden werden. Für Geldwertkarten wird eine Gebühr von 10,00 € bei Ersatzbeschaffung erhoben.

  5. Die Einzelkarte gilt nur am Tag der Abgabe und berechtigt nur zum einmaligen Besuch des Freizeitbades.

  6. Die Schwimm- und Erlebnisbereiche, die Sauna, die Außenbereiche sowie sämtliche Nebenbereiche sind in jedem Falle, unabhängig vom Zeitpunkt des Lösens der Eintrittskarte, spätestens 15 Minuten vor Ablauf der Öffnungszeit zu verlassen. Mit Ablauf der Öffnungszeit ist das Gebäude zu verlassen. Kassenschluss ist mit Ablauf der Öffnungszeit. Bei Nichteinhaltung wird eine Nachzahlung von 5,00 € erhoben.

  7. Während den für die Allgemeinheit bestimmten Öffnungszeiten steht die Nutzung des Freizeitbades jedermann frei, mit Ausnahme solcher Personen, die an ansteckenden Krankheiten im Sinne des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten bei Menschen und des Infektionsschutzgesetzes oder ansteckenden oder unästhetischen Hautausschlägen leiden, offene Wunden (ausgenommen geringfügige Verletzungen) haben oder unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss stehen. Im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen oder amtsärztlichen Bescheinigung gefordert werden. Personen, gegen die ein Hausverbot ausgesprochen wurde, ist der Zutritt ebenfalls untersagt.

  8. Personen mit Neigungen zu Krampf-, Ohnmacht- oder Epilepsieanfällen, Herz-Kreislauferkrankungen sowie geistig Behinderten ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer geeigneten Betreuungsperson gestattet.

  9. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, Blinde und Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht fortbewegen oder aus- und umkleiden können, dürfen das Freizeitbad nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson besuchen. Die allgemeine Aufsichtspflicht im Freizeitbad durch die Erziehungsberechtigten bleibt hiervon unberührt.

  10. Die Nutzungsberechtigung schließt nicht die Befugnis ein, ohne besondere Genehmigung innerhalb des Freizeitbad Druckschriften zu verteilen oder zu vertreiben, Waren feilzubieten und/oder gewerbliche Leistungen anzubieten und/oder auszuführen.

  11. Wer sich den Zutritt zum Freizeitbad in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, handelt strafbar. Auch der Versuch ist strafbar.

V. Allgemeine Bestimmungen zum Verhalten im Bade-, Sauna- und Freibadbereich

  1. Die Besucher haben alles zu unterlassen, was die guten Sitten sowie die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der Anlage verletzt oder gefährdet.

Insbesondere sind zu unterlassen:

  1. Das Ausspucken, insbesondere auf den Fußboden und/oder in die Schwimmbecken, und jede andere vermeidbare Verunreinigung des Freizeitbades und des Badewassers.

  2. Das Einspringen in die Becken mit Ausnahme der freigegebenen Sprunganlagen und Startblöcke.

  3. Das Turnen an Einstiegsleitern und Haltestangen bzw. –seilen.

  4. Das Rennen auf den Beckenumgängen.

  5. Das Unterschwimmen von bzw. Tauchen durch Landezonen der Wasserrutschen.

  6. Ein Hineinstoßen oder –werfen anderer Personen in die Becken.

  7. Die Benutzung von zerbrechlichen Glasbehältern.

  8. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken .

  9. Die Reservierung von Stühlen und Liegen.

  10. Bewegungs- und Ballspiele außerhalb der dafür vorgesehenen bzw. vom zuständigen Aufsichtspersonal genehmigten Flächen.

  11. Den Besuchern ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte sowie Ferngläser zu benutzen, außerhalb der gekennzeichneten Bereiche zu rauchen, Glasgegenstände und Tiere in das Objekt mitzubringen. Ferner ist das Fotografieren und Filmen mit Fotoapparaten, Kameras, Foto-Handys usw., fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung verboten.

  12. Über die Benutzung von Animationsgeräten (Bällen, Luftmatratzen oder anderer Schwimmhilfen) sowie Schwimmflossen, Schnorcheln und Taucherbrillen in allen Becken entscheidet das zuständige Aufsichtspersonal auf Grundlage der Frequentierung.

  13. Die Nutzung der vorhandenen Einrichtungen und Attraktionen (Sprunganlagen, Rutschen, Solarien, Massageeinrichtungen, etc.) geschieht auf eigene Gefahr. Die gesonderten Nutzungshinweise sind zu beachten.

  14. Das Einspringen von der Sprunganlage geschieht auf eigene Gefahr. Das Wippen auf dem Sprungbrett ist nicht gestattet. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass:

  15. der Sprungbereich frei ist

  16. vom Sprungbrett nur nach vorn gesprungen wird und

  17. nur ein Besucher das Sprungbrett betritt.

  18. Das Unterschwimmen von und das Tauchen durch Sprungbereiche ist untersagt. Ob die Sprunganlage zum Springen freigegeben wird, entscheidet das zuständige Aufsichtspersonal. Für Unfälle, die sich beim Einspringen ereignen, wird nur nach den gesetzlichen Bestimmungen gehaftet.

  19. Die Benutzung von Augenschutzbrillen erfolgt auf eigene Gefahr.

  20. Der Aufenthalt in den Wechselkabinen bzw. Umkleidebereichen ist nur zum An- und Auskleiden gestattet. Der Besucher ist verpflichtet, für ordnungsgemäßen Verschluss der Umkleideschränke und richtige Verwahrung des Verschlussmediums zu sorgen. Bei Verlust des Verschlussmediums wird der Schrankinhalt an den Besucher erst nach eingehender Überprüfung und mit Beweispflicht durch den Besucher ausgegeben. Geld, Schmuck und sonstige Wertgegenstände sind in den Wertschließfächern zu hinterlegen. Der Betriebsführer haftet für abhanden gekommene Gegenstände nur nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.

  21. Die Besucher dürfen die als Barfußgänge bezeichneten Bereiche ab den Wechselkabinen, die Duschen sowie den gesamten Bade- und Saunabereich sowie im Freibadbereich die Beckenumgänge nur barfuß oder mit geeigneten Badeschuhen betreten.

  22. Vor Betreten des Bade- und Saunabereiches hat der Besucher die Pflicht, seinen Körper mit Körper-reinigungsmitteln in den Duschräumen gründlich zu reinigen. Die Verwendung von Körperreinigungsmitteln außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.

  23. Der Aufenthalt im Badebereich (mit Ausnahme der Saunaanlage und Sonderveranstaltungen) ist nur in allgemein üblicher Badekleidung gestattet, die die primären Geschlechtsmerkmale bedeckt.

  24. Das Rauchen ist lediglich an den dafür ausgewiesenen Stellen gestattet.

 

VII. Besondere Ordnungsvorschriften über die Benutzung der Schwimmbecken

  1. Die Schwimmbecken dürfen nur von Schwimmern benutzt werden. Nichtschwimmer dürfen sich nur in den abgegrenzten und gekennzeichneten Nichtschwimmerbereichen aufhalten.

  2. Nichtschwimmer dürfen die Schwimmerbecken weder mit Schwimmhilfen noch in Begleitung anderer Personen benutzen. Frühschwimmer dürfen die Schwimmerbecken nur in Begleitung eines Erwachsenen nutzen. Generell dürfen alle Beckenbereiche und Attraktionen im Objekt nur von befähigten Personen genutzt werden.

 

VIII. Besondere Bestimmungen für den Sauna- und/oder Wellness - Bereich

 

VIII.I. Allgemeines

 

  1. Die speziellen Bestimmungen zum Verhalten im Sauna- und/oder Wellness - Bereich, nachfolgend Saunaanlage genannt, sind den entsprechenden Aushängen vor Ort zu entnehmen und zu beachten.

  2. Die Saunabesucher sind verpflichtet, vor dem Betreten der Sauna- und Dampfbadkabinen eine gründliche Körperreinigung vorzunehmen. Das Tauchbecken und den Whirlpool darf der Saunabesucher generell nur nach gründlichem Duschen benutzen.

  3. Der Saunabereich gilt als FKK-Bereich.

  4. Zur Frauen- und Männersauna dürfen Kinder unterschiedlichen Geschlechts bis zu einem Alter von 7 Jahren mitgebracht werden.

  5. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist der Zutritt in die Saunaanlage grundsätzlich nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet. Die Aufsichtspflicht für Minderjährige obliegt der Begleitperson.

  6. Grundsätzlich dürfen nur gesunde Menschen die Saunaanlage benutzen. Personen mit folgenden Krankheiten dürfen die Saunaanlage nicht nutzen:

  7. intensive Hauterkrankungen

  8. septische Infekte

  9. akute Virusinfektion (z.B.: Grippe)

  10. akute entzündliche Erkrankungen innerer Organe

  11. akute und nicht ausgeheilte Lungentuberkulose

  12. entzündlicher Zustand des Herzens

  13. akute Stadien des Herzinfarktes

  14. Dekompressionszustände von Herz-Kreislauf

  15. Anfallserkrankungen, z. B. Epilepsie

  16. in den ersten 3 Monaten nach einem Schlaganfall

  17. Venenentzündungen

  18. schwere vegetativ nervöse Störungen mit hochgradiger Kreislauflabilität

  19. entzündliche und passive Hautkrankheiten und Ekzeme.

 

VIII.II. Verhalten in den Saunakabinen

 

  1. Die Saunakabinen sind grundsätzlich barfuß zu betreten.

  2. Die Liege und Sitzgelegenheiten der Saunakabinen sind nur mit einer ausreichend großen Unterlage (z. B. Saunahandtuch) zu nutzen. Dies gilt insbesondere für die Füße.

  3. In den Saunakabinen werden Aufgüsse grundsätzlich nur durch das Saunapersonal ausgeführt. Eigene Badeessenzen dürfen nicht verwendet werden. Die Sitzunterlagen dürfen auf keinen Fall auf oder neben den Saunaöfen abgelegt werden (Brandgefahr).

  4. Die Temperaturschwankungen in den verschiedenen Aufenthaltsbereichen sind zu beachten. Das Berühren von hitzeleitenden Elementen ist zu unterlassen.

  5. Die verschiedenen Ebenen ohne Geländer verlangen ein vorsichtiges Begehen.

  6. Bürstenmassagen sind aus hygienischen Gründen nicht gestattet.

 

VIII.III. Verhalten in den Sauna-Aufenthaltsräumen

 

  1. Die Liege und Sitzgelegenheiten in den Sauna-Aufenthaltsräumen sind nur mit einer ausreichend großen Unterlage (z.B. Badehandtuch, -mantel oder -laken) zu nutzen.

  2. In allen Räumen haben sich die Saunabesucher so zu verhalten, dass andere Saunabesucher nicht belästigt oder gestört werden. In den Ruheräumen haben sich alle Saunabesucher ruhig zu verhalten.

  3. Bürstenmassagen, Rasieren, Haarschneiden und Haarfärben ist in der Saunaanlage aus hygienischen Gründen zu unterlassen.

  4. Mit Rücksicht auf andere Saunabesucher und zur Vermeidung von Unfällen darf in das Tauchbecken nicht eingesprungen werden.

  5. Einreibemittel jeder Art dürfen vor Benutzung aller Becken und der Whirlpools sowie der Stühle und Liegen nicht angewendet werden.

 

VIII.IV. Verhalten in der Sauna-Bar

 

  1. Die Sauna-Bar ist aus ästhetischen und hygienischen Gründen nur mit zweckdienlicher Bedeckung aufzusuchen (z.B. Bademantel)

  2. Zur Vermeidung von Unfällen ist jeglicher Glasbruch dem Personal umgehend zu melden.

  3. Geschirr aus der Sauna-Bar darf nicht in den übrigen Saunabereich transportiert werden.

 

IX. Haftung

 

  1. Die Besucher nutzen das Freizeitbad einschließlich der Attraktionen, Spiel- und Sporteinrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Eigentümers, das Freizeitbad und seine Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Eigentümer/Betriebsführer nicht.

  2. Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der durch die Besucher in das Freizeitbad eingebrachten persönlichen Gegenstände durch Dritte wird nicht gehaftet. Für Sach-und Vermögensschäden haftet der Eigentümer/Betriebsführer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit der Besucher haftet der Eigentümer/Betriebsführer nach den gesetzlichen Bestimmungen.

  3. Der Besucher haftet für jeden Schaden, den er durch nicht sachgemäße Benutzung des Freizeitbades und dessen Einrichtungen oder durch sein Verhalten im Freizeitbad an den Einrichtungen dem Betreiber und dem Eigentümer zufügt. Eltern haften für ihre Kinder.

  4. Unfälle oder Schäden sind dem Personal unverzüglich zu melden. Eine Unterlassung führt zum Verlust von Ersatzansprüchen.

 

X. Ausnahmen

 

Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen öffentlichen Bade- und Saunabetrieb sowie für das Vereins- und Schulschwimmen. Bei

Sonderveranstaltungen können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.

 

XI. Gerichtsstand

 

Amtsgericht Fürstenwalde .

 

XIII. Inkrafttreten

Die bisherige Fassung tritt gleichzeitig außer Kraft.

Fürstenwalde, den 29.08.2009

Bürgermeister

 

 

2. Gültigkeit und Bestimmungen für Onlinetickets

 

  1. Onlinetickets sind nur für die auf dem Ticket angegebene Altersklasse bzw. Personengruppe gültig. Es gilt das jeweilige Alter der Person am Besuchstag. Zur Altersüberprüfung gilt das Ticket nur in Verbindung mit einem gültigen, amtlichen Ausweisdokument.

  2. Der Eintritt ist nur an dem ausgewählten Tag gültig. Eine spätere Entwertung ist nicht möglich.

  3. Das Ticket garantiert nicht den Zutritt am ausgewählten Tag.

  4. Das Onlineticket muss an der Kasse ausgedruckt oder auf dem Smartphone vorgezeigt werden.

  5. Bei der Internet-Bestellung werden Servicekosten erhoben. Diese Gebühren werden den Kunden bei der Bestellung im Warenkorb angezeigt, darüber hinaus entstehen keine weiteren nicht ausgewiesenen Kosten.

  6. Mit dem Verlassen unseres Hauses verliert das Ticket seine Gültigkeit.

  7. Der Weiterverkauf, die Vervielfältigung sowie der Erwerb dieses Tickets über nicht autorisierte Dritte sind untersagt. Das Ticket verliert bei Missbrauch seine Gültigkeit.

  8. Die Rückgabe der Tickets sowie eine Baraus- oder Rückzahlung des Kaufpreises ist nicht möglich. (gemäß § 312g, Abs. 2, Ziffer 9 BGB )

  9. Die Benutzung des Online-Tickets unterliegt den beim Kaufabschluss akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Online-Shops vom schwapp.

  10. Die im schwapp geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen sind einzuhalten. Diese sind auf unserer Internetseite ausgeschrieben sowie im Haus als Aushänge.

  11. Bei Überschreiten der gebuchten Aufenthaltszeit ist ein Nachzahltakt je halber Stunde zu zahlen.

Haus Badeordnung
Onlineticket
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