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Schwapp-BLOG

Corona - wichtige Fragen und Antworten zum Schwimmbadbesuch

1. Wann kann das schwapp wieder öffnen?

Der Ministerpräsident des Landes Brandenburg, Dietmar Woidke, hat weitere Lockerungen für Schwimmbäder angekündigt. Hiernach können Schwimmbäder unter Auflagen ab dem 13.06.2020 wieder öffnen. Wir erarbeiten derzeit ein Hygiene- und Nutzungskonzept. Sobald uns die Freigabe erteilt wurde, werden wir Sie über die Öffnung unseres Hauses informieren. Bis dahin bitten wir noch um etwas Geduld.


2. Wird es Einlassbeschränkungen geben?

Ja. Der Ticketverkauf erfolgt ausschließlich online. Sie erwerben ein Ticket, welches Sie zum Besuch unseres Hauses in einem bestimmtem Zeitfenster berechtigt.


3. Welche Tarife und Zeitfenster wird es geben?

Derzeit arbeiten wir noch an unserem Konzept zu Tarifen und Zeitfenstern. Wir werden Sie an dieser Stelle rechtzeitig informieren.


4. Welche coronabezogenen Regeln müssen beachtet werden?

Im gesamten Haus (auch im Wasser) müssen die Abstandsregeln eingehalten werden. Daher darf sich nur eine bestimmte Personenzahl in jedem Bereich aufhalten. Weitere Themen, wie z.B. die Umkleidesituation, sanitäre Einrichtungen etc., werden von uns noch bearbeitet und zu gegebener Zeit an dieser Stelle veröffentlicht.


5. Wie geht es mit den abgebrochenen und neuen Seepferdchenkursen weiter?

Wir informieren Sie via E-Mail, sobald die Kurse wieder beginnen können. Sollten Sie einen Kurs für 2020 gebucht haben und von uns seit März keinen Anruf erhalten haben, in welchem wir Sie um Ihre E-Mailadresse baten, teilen Sie uns bitte Ihre Mailadresse unter j.paetzold@schwapp.de mit. Nennen Sie dabei bitte den Namen Ihres Kindes, das Geburtsdatum Ihres Kindes, Ihre Anschrift sowie Ihre Telefonnummer.


Sollten Sie weitere Fragen haben, so können Sie diese gern an info@schwapp.de schreiben.

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