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HYGIENEBESTIMMUNGEN

Hygienekonzept (Stand 17.06.2021)

 

 

Zur Umsetzung der Siebten Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 7. SARS-CoV-2-EindV) vom 6. März 2021 (GVBl.II/21, [Nr. 24]) zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Juni 2021 GVBl.II/21, [Nr. 57])

 

für

 

Fürstenwalder Sport- und Freizeiteinrichtungen - kommunaler Eigenbetrieb - Freizeitbad schwapp

Große Freizeit 1, 15517 Fürstenwalde/Spree

 

Vorwort: Wir erwarten von unseren Gästen sowie unseren Mitarbeiter*innen ein hohes Maß an Eigenverantwortung im Umgang mit den gängigen Hygieneregeln. Jede Person, die unser Haus betritt, ist aufgefordert, durch ihr Verhalten dazu beizutragen, das Ansteckungsrisiko aktiv zu mindern.

 

Mit Betreten des Hauses wird das Hygienekonzept ausdrücklich anerkannt. Dieses wird integraler Bestandteil einer Buchung. Dauernutzer*innen (z.B. Schulen und Vereine) erhalten dieses ebenfalls zur Kenntnisnahme ausgehändigt/zugesandt.

 

1. Allgemeine Verhaltensregeln

 

Die Nutzer*innen des schwapp sind verantwortlich, dass zwingend die Vorgaben der jeweils aktuell geltenden Corona-Schutzverordnung/-rechtsordnung eingehalten werden. Insbesondere gelten die nachfolgenden Regelungen:

 

  • Zutrittsgewährung nur für Besucher*innen die asymptomatisch im Sinne von § 2 Nummer 1 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sind.

  • Folgende Personendaten der Besucher*innen werden zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung erhoben: der Vor- und Familienname, die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse sowie Datum und Zeitraum der Anwesenheit der betreffenden Person. Die betreffende Person hat ihre Personendaten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Die oder der Verantwortliche hat die Angaben auf Plausibilität zu kontrollieren. Es besteht auch die Möglichkeit, sich mit der Corona-Warn-APP einzuchecken. Wir bitten darum, diese Option zur Beschleunigung des Einlassvorganges zu nutzen.

  • Es ist auf ausreichend Abstand (1,5 m) zu anderen Personen / Gruppen zu achten.

  • An Engstellen ist zu warten, bis diese unter Wahrung des Abstandes passiert werden können.

  • Mit Betreten des Gebäudes ist von Personen ab 6 Jahren ein Mund-Nasenschutz anzulegen und bis zum Verschließen des Spintes (bei Ankunft) und ab Öffnen des Spindes (bei Abreise) zu tragen.

  • Liege- und Sitzmöglichkeiten werden in einem Abstand von mindestens 1,0 m aufgestellt und sollen nicht umgestellt werden (Ausnahme zusammensitzen/- liegen von Personen, welche untereinander nicht auf den Mindestabstand achten müssen).

  • Die Kontaktflächen von Liegen sind bei Benutzung vollständig mit einem Handtuch o.ä. zu bedecken.

  • Whirlpools dürfen zeitgleich nur von zwei Personen bzw. Personen eines gemeinsamen Haushaltes genutzt werden.

  • Das Verweilen auf Brücken-, Überführungen und an Engstellen ist untersagt.

  • Alle Räume sind regelmäßig durch das Personal zu lüften.

  • Allgemeine Verhaltensregelungen (niesen in Armbeuge, regelmäßige Handdesinfektion …) sind einzuhalten.

  • Desinfektionsmittel sind an allen Übergängen/Eingängen zu den Bereichen angebracht.

  • Besucher werden durch entsprechende Beschilderung auf die Abstands- und Verhaltensregeln hingewiesen.

 

1.1 Begleitpersonen für Teilnehmer von Anfängerschwimmkursen

 

Personen, die die Einrichtung nicht für die bestimmungsgemäße Nutzung betreten, erhalten keinen Zutritt. (z.B. Zuschauer*innen)

Eine Ausnahme gilt für die Begleitpersonen der Teilnehmer*innen von Lehrschwimmkursen (Seepferdchenkursen). Hier ist je einer/einem Begleiter*in gestattet, den/die Teilnehmer*in zum Umziehen zu begleiten. Nach Übernahme der Teilnehmer*innen durch die Trainer*innen im Umkleidebereich ist die Einrichtung unverzüglich zu verlassen. Am ersten Termin dürfen die Begleiter*innen, davon abweichend, vollständig als Zuschauer*innen am Training teilnehmen. Zum Ende der Trainingszeit werden die Teilnehmer*innen durch die Trainer*innen im Umkleidebereich wieder an die Begleiter*innen übergeben.

Von den Begleitpersonen ist der Mund-Nasenschutz während des gesamten Aufenthaltes im Haus zu tragen. Es gelten ebenfalls die Regelungen zur Zutrittsgewährung und Datenerfassung. Sofern die Begleitung nur zur Hilfe beim Umziehen erfolgt, genügt ein einmaliger Test zum ersten Termin in der Kalenderwoche.

 

2. Ticketerwerb

 

  • Der Erwerb des Tickets sowie die Bezahlung erfolgen vorrangig online und bargeldlos.

  • Die Gäste entscheiden bei Erwerb des Tickets, welchen Tarif sie nutzen möchten (Sportbad, Spaßbad, Fitness, Fischiküre oder Sauna).

  • Für Saunagäste und Spaßbadgäste ist die Nutzung des Sportbades möglich. Einschränkungen entstehen je nach Auslastung und werden durch das Aufsichtspersonal kontrolliert. Eine Beschilderung (max. Anzahl/Bahn) erfolgt entsprechend.

  • Bei Erwerb des Tickets sind mindestens der Name, die Telefonnummer und E-Mailadresse zu erfassen.

  • Der vorrangige Ticketerwerb über die Interseite gewährleistet eine schnelle und kontaktlose Abwicklung.

 

3. Eingangs- und Ausgangsregeln

 

  • Der Einlass erfolgt über die Notausgangstür im Foyer. Diese wird während der Einlassphasen offenstehen, um Kontakte durch die Gäste zu vermeiden.

  • Vor dem Betreten des Eingangsbereiches sind die Hände zu desinfizieren.

  • Im Foyer sind auf dem Boden Abstandsmarkierungen angebracht.

  • Hinweisschilder zu den Warteregeln sind ebenfalls im Außenbereich angebracht.

  • Direkt an der Kasse darf nur eine Person stehen.

  • Im Foyer gibt es keine Wartemöglichkeiten.

  • Das Gebäude ist nach dem Check-out unverzüglich durch die Drehtür zu verlassen.

  • Schlüssel werden nach jeder Nutzung vom Personal desinfiziert.

 

4. Umkleide, Dusche und WC

 

  • Das Umkleiden hat zügig zu erfolgen. Der Aufenthalt in den Fluren ist nicht erlaubt.

  • Zwischen den Schränken von Einzelpersonen bzw. häuslichen Gemeinschaften befindet sich ein Abstand von mindestens 1,5 Meter (pro Einlasszyklus).

  • Keine Nutzung der Sammelkabinen (Nutzung für Gruppen, die unter § 1 Abs. II Nrn. 2 bis 7

7. SARS-CoV-2-EindV fallen, z.B. Schulschwimmen, Vereinssport, Kitasport ist möglich).

  • Die Duschen dürfen jeweils von maximal 6 Personen gleichzeitig genutzt werden.

  • Es dürfen nur die gekennzeichneten Duschen und Toiletten (jede zweite) benutzt werden.

  • Auf das Duschen vor Verlassen des Hauses ist zu verzichten bzw. soll es auf ein Minimum reduziert werden.

  • Das Benutzen von Haartrocknern und Föns ist nicht gestattet.

  • Es erfolgt eine regelmäßige Reinigung der Kontaktflächen der Umkleidekabinen durch die Mitarbeiter*innen des Eigenbetriebes.

 

5. Sportbad

 

5.1. Öffentliches Schwimmen

 

  • Je zwei Bahnen sind zu einer zusammengefasst.

  • Auf den Abstand auf den Bahnen ist zu achten.

  • Öffnung der Sprunganlage erfolgt abhängig von der Gästezahl.

  • Begegnungen auf dem Beckenumgang sind zu vermeiden. Es ist die gesamte Breite zum Ausweichen zu nutzen.

 

5.2. Schul- und Vereinsschwimmen (Nutzer)

 

  • Nutzer*innen haben die jeweiligen Vorgaben zu den Abstands- und Trainingsregeln Ihres jeweiligen Ministeriums bzw. Dachverbandes umzusetzen. Ist ein eigenes Hygienekonzept notwendig, ist uns dieses zu übergeben.

  • Es können Einzelbahnen zur Verfügung gestellt werden, auf welchen die Sportler*innen im Gegenverkehr schwimmen.

  • Der Abstand zu anderen Gruppen sowie dem öffentlichen Schwimmen ist zu wahren.

  • Die Trainings-/Übungsleiter*innen/Lehrer*innen müssen die Einhaltung dieser Vorgaben sicherstellen. Es ist ihrerseits ebenfalls sicherzustellen, dass die vertragliche Nutzungszeit der Halle zwingend eingehalten wird.

  • Die Nutzer*innen haben sich vor Betreten des Bades in eine Liste mit Ansprechpartner, Kontaktdaten des/der verantwortlichen Leiter*in/Lehrer*in und Teilnehmerzahl einzutragen.

  • Auf die Vermeidung von Überschneidungen bei der Nutzung von Umkleidekabinen ist zu achten.

  • Die Nutzer*innen müssen das Gebäude geschlossen betreten und nach der Nutzung schnellst möglich einzeln verlassen. Durch die Gruppenverantwortlichen sind zuvor die Schlüssel für alle Teilnehmer*innen an der Kasse abzuholen.

 

6. Spaßbad

 

  • Die Welle im Action-River wird bis auf Weiteres nicht betrieben.

  • An den Rutschen werden zusätzliche Hinweisschilder zu den Abstandsregeln angebracht. Diese sind zu beachten.

  • Die Badaufsicht wird regelmäßig über Lautsprecher auf die Abstandsregeln hinweisen.

 

7. Sauna

 

  • Im Naturschwimmbecken dürfen sich maximal 30 Personen aufhalten.

  • Alle geöffneten Saunen sind Trockensaunen.

  • Es erfolgen keine Aufgüsse.

  • Das Handtuchwedeln ist untersagt.

  • Die jeweils maximale Anzahl der zugelassenen Gäste in den Saunen ist gekennzeichnet.

  • Es werden keine Decken und Kissen bereitgestellt.

 

8. Fitnessstudio

 

  • Auf der Trainingsfläche wird, soweit nicht durch Umstellung realisierbar, durch Absperrung einzelner Geräte der Mindestabstand gewährleistet.

  • Es werden Trainingszeitfenster angelegt. Diese betragen 1 Stunde. Anschließend erfolgt eine 30-minütige Reinigungs- und Desinfektionszeit für das Fitnesspersonal, die Kontaktflächen (insbesondere die Geräte) zu reinigen und zu desinfizieren.

 

9. Massage und Fischiküre

 

  • Massagen und Fischiküre können nur nach Voranmeldung stattfinden.

  • Der/Die Mitarbeiter*in und der Gast tragen während der Anwendung einen Mund-Nasen-Schutz

  • Die Kontaktflächen werden unverzüglich durch die Mitarbeiter*innen desinfiziert.

10. intern

11. intern

12. Reinigung im Schul- und Vereinsschwimmen

 

  • Vereine reinigen die Kontaktflächen im Sportbad selbst.

  • Das schwapp stellt ein entsprechendes Desinfektionsmittel zur Verfügung.

  • Für die Reinigung zwischen den Schulschwimmeinheiten wird mit den jeweils verantwortlichen Lehrer*innen ein Reinigungsplan erstellt, bzw. unterliegt die Reinigung dem normalen Reinigungszyklus.

  

13. Einlassbeschränkung

 

Um den Mindestabstand zu gewährleisten, ist für jeden Bereich eine max. zulässige Anzahl gleichzeitig anwesender Gäste festgelegt worden. Die Begrenzung erfolge entsprechend der vorhandenen Wasserfläche bzw. Raumgröße (Fitness und Sauna). Die maximale gleichzeitig anwesende Gästezahl ist wie folgt zulässig:

 

Sportbad: insgesamt 127 Gäste, im öffentlichen Schwimmen, davon im

 

  • Sportbecken:                                    12 pro Doppelbahn

  • Nichtschwimmerbecken:            25

  • An Wochenenden, Feiertagen und in den Ferien wird davon abgewichen, da kein Schul- und Vereinssport stattfindet.

    • Bahn 5 – 8 zwei Doppelbahnen mit je 12 Personen

    • Bahn 1 – 4 eine Fläche mit 25 Personen

  • Im Vereins- und Schulschwimmen je nach den dortigen Regelungen (siehe 5.2).

 

Spaßbad insgesamt 480 Gäste, davon im

 

  • Außenbecken:                                                 20 Gäste

  • Innenbecken (inkl. Kinderbecken):          160 Gäste

  • Regelung für Wochenenden, Feiertage und Ferien:

 

Sauna inklusive Gastronomie insgesamt 60 Gäste

 

  • In den einzelnen Saunen sind folgende Personenzahlen möglich:

 

Finnische Sauna:              7 Gäste

Blockhaussauna:              8 Gäste

Banjasauna:                       10 Gäste

Meditationssauna:         4 Gäste

Tipidarium:                         4 Gäste

 

  • Im Naturschwimmbecken dürfen sich maximal 30 Personen aufhalten.

 

Fitnesscenter insgesamt 20 Gäste

 

Fitnesskurse max. 10 Gäste

 

Um zusätzlich Warteschlagen zu vermeiden, erfolgt der Einlass im 30-Minutenrytmus wie folgt:

 

  • Sportbad 15 Personen

  • Spaßbad 80 Personen

  • Sauna 7 Personen

  • für das Fitnessstudio erfolgt der Einlass entsprechend der unten dargestellten Nutzungszeiten

Sollte es an der Kasse dennoch zu unvorhersehbaren Warteschlangen kommen, wird eine zweite Kasse geöffnet.

14. Nutzungszeiten/-Zyklen:

 

Es wird für alle Bereiche unterschiedliche Zeitfenster geben, innerhalb welcher die Gäste den Bereich nutzen können. Die Gäste buchen mit Ticketerwerb das Zeitfenster inklusive der Umkleidezeit, das heißt von Eingang bis Ausgang.

 

Der Aufenthalt in den einzelnen Bereichen (inklusive Umziehen) richtet sich nach dem jeweiligen Nutzungszyklus (Sportbad und Fitnessstudio) oder 3 Stunden (Sauna, Spaßbad, Außengelände) Die Überschreitung der Nutzungszeit ist nicht gestattet. Tagestickets können nur in Ausnahmefällen erworben werden.

 

17.06.2021

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